Wenn die Prüfung der der Relevanz ergeben hat, dass Menschen oder Gruppen von Menschen direkt (unmittelbar) oder indirekt (mittelbar) von der Entscheidung betroffen sind, dann setzt das Leitprinzip ein.
Die Umsetzung des Leitprinzips in Programmen und Projekten geht dann mit Fragestellungen einher, die folgend beispielhaft aufgezeigt sind:
1. Analyse der Ausgangssituation und Ermittlung des gleichstellungspolitischen Handlungsbedarfes
Welche geschlechtsspezifischen Unterschiede existieren bei der Zielgruppen im Hinblick auf:
Wie lässt sich die künftige Entwicklung einschätzen?
Welcher Handlungsbedarf ergibt sich?
2. Zielformulierung
3. Umsetzungsstrategie
4. Evaluierung
Letzte Änderung: 15. Januar 2009, 14:01:47 Uhr
