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Land Sachsen-Anhalt

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Rechtliche Grundlagen 

 

politische Vorgaben:

1. Beschluss der Landesregierung am 2.5.2000 = Das Umsetzungskonzept

Sachsen-Anhalt hat am 2. Mai 2000 als erstes Bundesland in der Bundesrepublik Deutschland ein Konzept zur Umsetzung des Gender Mainstreaming-Ansatz in der Landespolitik beschlossen.
Das Konzept definiert vier Voraussetzungen für die erfolgreiche Einführung von Gender Mainstreaming...

 

Das Markenzeichen des Sachsen-Anhalt Konzepts ist es, die Einführung von Gender Mainstreaming als Organisationsentwicklungsprozess zu gestalten.
Diese Vorgehensweise wird auch von der Überzeugung getragen, dass neue Arbeitsinhalte und -formen von Führungskräften und MitarbeiterInnen nur dann akzeptiert werden, wenn sie einen Gewinn für Effektivität und Qualität bei der Erledigung der fachlichen Aufgaben erkennen lassen.

2. Beschluss der Landesregierung, 5.2.2002, erster Erfahrungsbericht

 

Die regelmäßige Berichterstattung über die Umsetzung des Konzeptes soll genutzt werden, um neu gewonnene Erkenntnisse beim weiteren Vorgehen berücksichtigen und notwendige Kurskorrekturen vornehmen zu können und, um bewährte Verfahrensweisen und best practice in das Verwaltungshandeln aller Ressorts zu integrieren.

Für 2002/2003 wurden u.a. Schritte in Fortschreibung des Umsetzungskonzeptes beschlossen.

  • Einsetzung einer Interministeriellen Arbeitsgruppe Gender Mainstreaming zur Koordinierung und Steuerung des Umsetzungsprozesses. (Federführung: Ministerium für Gesundheit und Soziales des Landes)
  • Konzipierung von mindestens einem Gender Mainstreaming-Anwendungsprojekt in jedem Fachministerium.
  • Einführung eines Gender Mainstreaming -Controlling in jedem Fachministerium

3. Beschluss der Landesregierung 19.10.2004, zweiter Erfahrungsbericht

 

Am 19. Oktober 2004 hat die Landesregierung den "Zweiten Bericht über die Umsetzung des 'Konzepts der Landesregierung zur systematischen Einbeziehung des Ziels der Chancengleichheit von Frauen und Männern in sämtliche Politikbereiche (Gender Mainstreaming)'" sowie das "Arbeitsprogramm 2005/2006 zur Umsetzung des Gender Mainstreaming-Konzeptes der Landesregierung" beschlossen.

Mit diesem Beschluss wurde außerdem die Arbeitshilfe zur Anwendung von Gender Mainstreaming bei Kabinettsvorhaben bestätigt.

 

Für 2005/2006 wurden folgende Schritte festgelegt:

    • Weiterführung der IMAG
    • Unterstützung der politischen Führung
    • Gender Mainstreaming-Anwendungsprojekte
    • Arbeitshilfe "Gender Mainstreaming bei Kabinettsvorhaben"
    • Gender Mainstreaming –Controlling
    • Weitere Qualifizierung der geschlechterdifferenzierten Datenbasis sowie der handlungsleitenden Auswertung von Daten
    • Erweiterung der Gender Mainstreaming-Kompetenz

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Letzte Änderung:  03. Februar 2012, 11:01:38 Uhr
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