Es besteht die Verpflichtungen zur Umsetzung des Gender Mainstreaming. Diese resultiert sowohl aus europäischem wie auch aus nationalem Recht.
Europa
Mit dem Inkrafttreten des Amsterdamer Vertrages am 1. Mai 1999 wurde der Gender Mainstreaming-Ansatz rechtlich verbindlich festgeschrieben.
Art. 2 und Art. 3 Absatz 2 dieses Vertrags der Europäischen Gemeinschaft verpflichten die Mitgliedstaaten, Gleichstellungspolitik aktiv im Sinne des Gender Mainstreaming zu betreiben.Art. 2 des Amsterdamer Vertrages:
"Aufgabe der Gemeinschaft ist es, durch die Errichtung eines Gemeinsamen Marktes und einer Wirtschafts- und Währungsunion sowie durch die Durchführung der in den Artikeln 3 und 4 genannten gemeinsamen Politiken und Maßnahmen in der ganzen Gemeinschaft (...) die Gleichstellung von Männern und Frauen (...) zu fördern."Art. 3 des Amsterdamer Vertrages:
"Bei allen in diesem Artikel genannten Tätigkeiten wirkt die Gemeinschaft darauf hin, Ungleichheiten zu beseitigen und die Gleichstellung von Männern und Frauen zu fördern."
mehr zu Rechten... auf den Seiten der Europäischen Kommission
National
Grundgesetz
Art. 3 Abs. 2 Grundgesetz (GG) bestimmt (1994) einerseits, "Männer und Frauen sind gleichberechtigt" und legt dem Staat andererseits die Verpflichtung auf, "die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern" zu fördern und "auf die Beseitigung bestehender Nachteile" hinzuwirken (Art. 3 Abs. 2 S. 2 GG).
Poltische Vorgaben auf Bundesebene
Kabinettbeschluss der Bundesregierung vom 23. Juni 1999 - Schaffung wichtiger politischer Voraussetzung für die Einführung von Gender Mainstreaming:
Das Bundeskabinett erkennt die Gleichstellung von Frauen und Männern als durchgängiges Leitprinzip der Bundesregierung an und bestimmt, diese Aufgabe mittels der Strategie des Gender Mainstreaming zu fördern.
Land Sachsen-Anhalt
Rechtliche Grundlagen
politische Vorgaben:
1. Beschluss der Landesregierung am 2.5.2000 = Das Umsetzungskonzept
Sachsen-Anhalt hat am 2. Mai 2000 als erstes Bundesland in der Bundesrepublik Deutschland ein Konzept zur Umsetzung des Gender Mainstreaming-Ansatz in der Landespolitik beschlossen.
Das Konzept definiert vier Voraussetzungen für die erfolgreiche Einführung von Gender Mainstreaming...
2. Beschluss der Landesregierung, 5.2.2002, erster Erfahrungsbericht
Die regelmäßige Berichterstattung über die Umsetzung des Konzeptes soll genutzt werden, um neu gewonnene Erkenntnisse beim weiteren Vorgehen berücksichtigen und notwendige Kurskorrekturen vornehmen zu können und, um bewährte Verfahrensweisen und best practice in das Verwaltungshandeln aller Ressorts zu integrieren.
3. Beschluss der Landesregierung 19.10.2004, zweiter Erfahrungsbericht
Am 19. Oktober 2004 hat die Landesregierung den "Zweiten Bericht über die Umsetzung des 'Konzepts der Landesregierung zur systematischen Einbeziehung des Ziels der Chancengleichheit von Frauen und Männern in sämtliche Politikbereiche (Gender Mainstreaming)'" sowie das "Arbeitsprogramm 2005/2006 zur Umsetzung des Gender Mainstreaming-Konzeptes der Landesregierung" beschlossen.
Letzte Änderung: 03. Februar 2012, 10:59:21 Uhr
